OrgOpsAI-Act-Recherchekein Rechtsrat

Quellen

Diese Dokumente werden durchsucht. Ausschließlich amtliche Veröffentlichungen — Amtsblatt der EU, Europäische Kommission, Bundesgesetzblatt, Deutscher Bundestag. Keine Kanzlei-Zusammenfassungen, keine Sekundärliteratur.

Gilt ab
2.8.2025
Herleitung
Art. 113 Abs. 3 lit. b

Beratungsforum (1) Es wird ein Beratungsforum eingerichtet, das technisches Fachwissen bereitstellt, das KI-Gremium und die Kommission berät und zu deren Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung beiträgt. (2) Die Mitglieder des Beratungsforums vertreten eine ausgewogene Auswahl von Interessenträgern, darunter die Industrie, Start-up-Unternehmen, KMU, die Zivilgesellschaft und die Wissenschaft. Bei der Zusammensetzung des Beratungsforums wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Interessen und innerhalb der Kategorie der wirtschaftlichen Interessen zwischen KMU und anderen Unternehmen geachtet. (3) Die Kommission ernennt die Mitglieder des Beratungsforums gemäß den in Absatz 2 genannten Kriterien aus dem Kreis der Interessenträger mit anerkanntem Fachwissen auf dem Gebiet der KI. (4) Die Amtszeit der Mitglieder des Beratungsforums beträgt zwei Jahre; sie kann bis zu höchstens vier Jahre verlängert werden. (5) Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, ENISA, das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) sind ständige Mitglieder des Beratungsforums. (6) Das Beratungsforum gibt sich eine Geschäftsordnung. Es wählt gemäß den in Absatz 2 festgelegten Kriterien zwei Ko-Vorsitzende unter seinen Mitgliedern. Die Amtszeit der Ko-Vorsitzenden beträgt zwei Jahre und kann einmal verlängert werden. (7) Das Beratungsforum hält mindestens zweimal pro Jahr Sitzungen ab. Das Beratungsforum kann Sachverständige und andere Interessenträger zu seinen Sitzungen einladen. (8) Das Beratungsforum kann auf Ersuchen des KI-Gremiums oder der Kommission Stellungnahmen, Empfehlungen und schriftliche Beiträge ausarbeiten. (9) Das Beratungsforum kann gegebenenfalls ständige oder zeitweilige Untergruppen einsetzen, um spezifische Fragen im Zusammenhang mit den Zielen dieser Verordnung zu prüfen. (10) Das Beratungsforum erstellt jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit. Dieser Bericht wird veröffentlicht.

Quelldatei: 01-rechtstexte/ai-act/VO-2024-1689_AI-Act_DE.html

Amtliche Fassung ansehen ↗
VerordnungVerordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (AI Act)

ai-act · 313 Abschnitte · DE

VerhaltenskodexGPAI Code of Practice — Safety and Security Chapter

cop-gpai-sicherheit · 16 Abschnitte · EN

VerhaltenskodexGPAI Code of Practice — Transparency Chapter

cop-gpai-transparenz · 3 Abschnitte · EN

VerhaltenskodexGPAI Code of Practice — Copyright Chapter

cop-gpai-urheberrecht · 3 Abschnitte · EN

VerhaltenskodexCode of Practice on Transparency of AI-generated Content (Art. 50)

cop-kennzeichnung · 20 Abschnitte · EN

VerordnungVerordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (DSA)

dsa · 249 Abschnitte · DE

VerordnungVerordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)

dsgvo · 99 Abschnitte · DE

EntwurfENTWURF: Guidance on serious incident reporting under Article 73 AI Act

entwurf-art73 · 20 Abschnitte · EN

GesetzKI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), BGBl. 2026 I Nr. 223

ki-mig · 45 Abschnitte · DE

GesetzRegierungsentwurf KI-MIG mit Begründung, BT-Drs. 21/4594

ki-mig-begruendung · 96 Abschnitte · DE

LeitlinieLeitlinien der Kommission zur Definition eines KI-Systems (Art. 3 Nr. 1)

leitlinien-art3 · 13 Abschnitte · DE

LeitlinieLeitlinien der Kommission zu verbotenen KI-Praktiken (Art. 5)

leitlinien-art5 · 175 Abschnitte · DE

LeitlinieCommission Guidelines on the transparency obligations under Article 50 AI Act

leitlinien-art50 · 74 Abschnitte · EN

LeitlinieLeitlinien der Kommission zum Pflichtenumfang für Anbieter von GPAI-Modellen

leitlinien-gpai · 89 Abschnitte · DE

VerordnungVerordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten

marktueberwachung · 115 Abschnitte · DE

VerordnungVerordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen

maschinen-vo · 152 Abschnitte · DE

SonstigesErläuterung und Muster für die öffentliche Zusammenfassung der Trainingsinhalte

muster-trainingsdaten · 52 Abschnitte · DE

ÄnderungsverordnungVerordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI) — ändert den AI Act

omnibus · 90 Abschnitte · DE

VerordnungRichtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte

produkthaftung · 88 Abschnitte · DE